Im Internet gibt es viele Fotos, Videos, Musikstücke, Texte, Computerprogramme usw., die frei zugänglich sind. Das heißt aber noch lange nicht, dass diese beliebig verwendet werden können. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer dürfen solche Inhalte nicht verwendet werden.

Die Urheberin oder der Urheber eines Werkes ist jemand, der eine Idee hat und diese Idee umsetzt. Jedes künstlerische Werk (Romane, Erzählungen, Gedichte, Filme, Logos, aber auch Computerprogramme, …) ist durch das Urheberrecht geschützt. Die gesetzliche Grundlage zum Schutz des geistigen Eigentums ist das Urheberrechtsgesetz. Es gibt den Urheberinnen und Urhebern die Möglichkeit, die Verwendung ihrer Werke zu erlauben oder zu untersagen. Für die erlaubte Nutzung (= die Lizenzierung) können sie eine Gebühr verlangen.

Zuletzt geändert: Dienstag, 17. März 2015, 15:12