Eine ethnische Minderheit ist eine Volksgruppe, die in einem fremden Staat lebt, aber als Ethnie eine eigene Sprache, Geschichte und Kultur besitzt.
Die verschiedenen Minderheiten in Österreich sind teilweise ein Erbe der österreichisch - ungarischen Monarchie. Damals lebten Angehörige der verschiedensten Völker- und Sprachgruppen in einem Staat zusammen.

Minderheiten in Österreich:

In Österreich bestehen folgende sechs autochthone Volksgruppen: die burgenlandkroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische und die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma. (Quelle: Bundeskanzleramt)


  • Slowenen
  • Slowaken
  • Ungarn
  • Kroaten
  • Tschechen
  • Roma, Sinti, Lowara (= Zigeuner) - im Burgenland

Bsp: Slowenen in Kärnten

slowenen
Quelle: Wikipedia, Gugganij

Rechtslage:

Gemäß § 1 Absatz 2 Volksgruppengesetz sind unter Volksgruppen „die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum“ zu verstehen.

Als österreichische Staatsbürger haben Volksgruppenangehörige dieselben Rechte wie jeder andere österreichische Staatsbürger. Darüber hinaus gibt es jedoch einige Rechtsvorschriften und Bestimmungen, die besondere Regelungen für „(autochthone) Volksgruppen“ und „sprachliche Minderheiten“ enthalten.
Quelle: Bundeskanzleramt




Zuletzt geändert: Mittwoch, 14. August 2013, 14:23