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"Auswahl der richtigen Mitglieder"

 „(…) um den Ansprüchen an eine rationale Organisation gerecht zu werden“ (Kühl, 2011, S.26), muss jede Aufgabe von einer dafür am besten geeigneten Person ausgeführt werden. Dafür muss im ersten Schritt die bestehende Aufgabe analysiert werden, danach im zweiten Schritt die dafür zu verrichtende Arbeit, und erst im dritten Schritt wird dann analysiert welche Qualifikationen die für diese Aufgabe eingesetzte Person mitbringen muss. Bei der Auswahl der passenden Person sollen einzig und allein jene Kriterien, die für die Organisation wichtig sind, beachtet werden und keine solche wie beispielsweise Herkunft, Schichthintergrund oder Geschlecht (insofern diese nicht von direkter Bedeutung für die Organisation sind) und trotzdem sind nachweislich unverhältnismäßig viele Spitzenpositionen in der Wirtschaft mit Personen aus der Oberschicht besetzt.

Autorin: Ulla Feischl


"Autonomie der Entscheidung"

„Von zentraler Bedeutung ist, dass Organisationen über ihre Zwecke, Hierarchien und Mitgliedschaften selbst entscheiden können“ (Kühl, 2011, S.21). Vor allem die Entscheidungsautonomie bei Hierarchien wird deutlich, da in modernen Gesellschaften die enge Verbindung von Schichtzugehörigkeit und hierarchischem Rang innerhalb von Organisationen aufgelöst wird. Des Weiteren können Organisationen über ihre Zweckausrichtungen in modernen Gesellschaften selbstständig entscheiden und somit eine eigene Identität pflegen (Kühl, 2011, S.21f).

Autorin: Lisa Prameshuber


"Die formalen Strukturen der Organisation"

„Die formalen Strukturen der Organisation“

Zunächst sei auf den Begriff der „Organisationsstrukturen“ näher eingegangen. Hierbei halte ich die Definition von Herbert A. Simon (1957, S. 34ff., zit. n. Kühl, 2011, S. 96) für sehr erhellend: Für diesen seien Strukturen im Wesentlichen nichts anderes als Entscheidungen, welche wiederum als Prämissen für anderweitige Entscheidungen innerhalb einer bestimmten Organisation herangezogen würden.

Das „Formale“ jener eben erläuterten „Organisationsstrukturen“ äußert sich laut Kühl (2011, S. 97) dabei darin, dass die vorgegebenen Strukturen einer Organisation, der man beitreten möchte, als solche akzeptiert werden müssen – ansonsten könne man nicht Mitglied einer bestimmten Organisation werden bzw. bleiben.

Autorin: Katrin Haselberger

 


"Die Verteilung von Beweislasten"

„Die Verteilung von Beweislasten“

Eine Funktion von „formalen Organisationsstrukturen“ (siehe weiterer Glossareintrag von mir) besteht in der „Verteilung von Beweislasten“, die Kühl (2011, S. 100f.) wie folgt erörtert: Verhält man sich als Mitglied einer Organisation gemäß den vorgeschriebenen formalen Organisationsstrukturen, wird man für sein Handeln nie unter Rechtfertigungsdruck geraten; es genügt in diesem Fall, schlicht auf „programmkonformes Verhalten“ (Kühl, 2011, S. 101) zu verweisen. Natürlich könnten sich Mitglieder trotz alledem in manchen Fällen auch gegen die vorgegebenen Leitlinien einer Organisation entscheiden, was allerdings zur Folge hätte, dass sie selbst die Beweislast trügen und sich dementsprechend rechtfertigen müssten.

 

Eigenes Beispiel dazu (mit Gemeinwohlbezug):

Der russische Oberstleutnant Stanislaw Petrow hat wohl gerade wegen seines Handelns gegen die formalen Organisationsstrukturen der UdSSR vermutlich einen Atomkrieg verhindert. Als er am 26. September 1983 auf einem Computer fünft vermeintlich amerikanische Raketen auf Russland zusteuern sah (die sich später als Produkte der Reflexion des Sonnenlichts herausstellen sollten), hätte er die Anweisung gehabt, der Führung schnellstens Meldung zu erteilen, um im Folgenden Befehl für einen Gegenangriff zu erhalten. Zum Glück folgte er ebendiesem Befehl nicht, wie wir heute wissen, und stellte das allgemeine Wohl der Menschheit über die unangenehmen Konsequenzen, die seine Befehlsmissachtung für ihn zur Folge haben hätte können.

 

Autorin: Katrin Haselberger


"Funktionalität einer generalisierten Mitgliedschaftserwartung"

"Funktionalität einer generalisierten Mitgliedschaftserwartung"

Der Handlungsspielraum bzw. die Bewegungsfreiheit einer Organisation, lebt von der Ausführung der zugewiesenen Aufgaben durch die Mitglieder. Diese Form der Führung einer Organisation verhindert zwar das Mitspracherecht von Mitgliedern, lässt jedoch schnelle Veränderungen bzw. Anpassungen von Arbeitsabläufen zu (Kühl 2011: 36-37).

 

Beispiel mit Gemeinwohlbezug:

Ein Sinnbild für Gemeinwohl ist das Rote Kreuz. Neben einer Vielzahl an Aufgaben die diese Organisation bewältigt, ist auch der Rettungsdienst eine davon. Rettungssanitäter*innen, egal ob ehrenamtlich oder beruflich, verpflichten sich einerseits eine gewisse Anzahl an Stunden im Jahr zu leisten und andererseits jährliche Pflichtfortbildungen zu absolvieren. Bei diesen Pflichtfortbildungen kommt es nicht selten vor, dass neue Lehrmeinungen geschult werden. So kann es vorkommen, dass gewisse Abläufe, die man seit Jahren trainiert und an Patient*innen umgesetzt hat, von "heute auf morgen" auf den Kopf gestellt werden. Da die Funktion als Rettungssanitäter*in nicht leichtfertig aufgegeben wird, werden diese Pflichtstunden sowie Pflichtfortbildungen von den Mitgliedern auch widerstandslos mitgetragen.

(Autor: Tobias Edelsbacher)


"Funktionen der 'Unterwachung' der Vorgesetzten"

"Funktionen der 'Unterwachung' der Vorgesetzten"

Das Grundprinzip der "Unterwachung" der Vorgesetzten ist das Abgeben von Kompetenzen an Mitarbeiter*innen. Ziel ist es der Führungskraft den Rücken freizuhalten bzw. Informationen für die Vorgesetzten zu sammeln und entweder daraus selbst Entscheidungen zu treffen bzw. diese lediglich von der Führungskraft absegnen zu lassen (Kühl 2011: 81-84).

(Autor: Tobias Edelsbacher)


"Grenzen der Erwartung an Mitglieder"

Einige Dinge, die Organisationen von ihren Mitgliedern erwarten „(…) fallen eindeutig in die Indifferenzzone, die man als Organisationsmitglied zu akzeptieren hat“ (Kühl, 2011: 35) – so muss ein Professor beispielsweise akzeptieren, dass er Studierende unterrichtet. Andere grundsätzlich mögliche Erwartungen sind aber definitiv außerhalb dieser Indifferenzzone, so muss dieser Professor nicht damit rechnen beispielsweise Volksschüler zu unterrichten, falls der Auslastungsgrad seines Studiengangs zu gering ist. Zusätzlich gibt es dann noch für das Verständnis von Organisationen wichtige Grenzbereiche, bei welchen nicht eindeutig ist, ob sie von den Organisationsmitgliedern akzeptiert werden müssen oder nicht – „Kann von Professoren erwartet werden, dass sie Studierende auch in Themen unterrichten, die nicht zu ihrem Spezialgebiet gehören?“ (Kühl, 2011: 36).

Autorin: Ulla Feischl


"Hierarchie"

Die "heilige Ordnung" innerhalb einer Organisation, legt die Funktion der Teilhabenden wertend dar. Auch die Zugriffe auf das System der Organisation selbst wird hier geregelt (der CEO hat mehr Befugnisse über die Firmenstruktur, als der Portier). Die Hierarchie wird auch meist zeitlich unbegrenzt festgelegt und die (Hierarchie-)Position innerhalb der Organisation kann auch weiter-/abgegeben werden (Kühl, 2011, S. 70f).

 

Autor: Niclas Schaupp

 

Illustration

Ein Beispiel zur Hierarchie wäre der/die Direktor/Direktorin an einer Schule. Diese/r verfügt über die notwendige Ausbildung für den Posten und leitet die Schule als Bildungsinstanz (Gemeinwohlbezug) nach bestem Wissen und Gewissen. Die LuL wissen über die ihnen übersteigenden Befugnisse des Direktors Bescheid und agieren dementsprechend wenn sie ein Problem haben, ebenso die SuS. Ebenfalls wird die Hierarchie auch meist räumlich dargestellt, durch ein eigenes Büro. Die zeitliche Begrenzung ist ebenfalls wie oben beschrieben und mit der notwendigen Ausbildung kann auch eine "normale" LP Direktor/Direktorin werden. Ebenso ist aber auch der/die Direktor/Direktorin die erste Person, die wenn es Probleme mit der Schulorganisation gibt, welche dafür belangt wird, weil ebendiese in der Hierarchie weit oben steht.

Beispiel von Niclas Schaupp


"Mitgliedschaft"

„Mit der Verbreitung der Menschenrechte hat sich in der modernen Gesellschaft die Denkweise durchgesetzt, dass alle Menschen qua Geburt ein Anrecht darauf haben, Teil der Gesellschaft zu sein“ (Kühl, 2011, S.17). Die Menschenrechte haben für alle zu gelten und es ist nicht möglich jemanden als „Unperson“ zu behandeln, jedoch wird in der Praxis immer wieder davon abgewichen. Des Weiteren kann eine moderne Gesellschaft seine Mitbürger nicht einfach ausschließen, jedoch setzen manche Staaten immer noch auf Prinzipien der Tötung und Verbannung und müssen sich dann dem Vorwurf der Rückständigkeit stellen (Kühl, 2011, S.17).

Autorin: Lisa Prameshuber

 

Beispiel mit Gemeinwohlbezug:

Ein Beispiel für Mitgliedschaft mit Gemeinwohlbezug ist die Inkludierung aller Menschen in die Gemeinschaft. Damit versteht sich, dass alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Eigenschaften in der Gemeinschaft akzeptiert und aufgenommen werden. Wer Hilfe benötigt, bekommt sich auch und wird nicht von der Gemeinschaft ausgeschlossen. 

Beispiel von Lisa Prameshuber 


"Mitgliedschaftsmotivation: Geld"

Unter anderem ist Geld ein Anreiz für die Mitgliedschaft einer Organisation. Üblicherweise werden Organisationsmitglieder mit Lohn, Gehältern oder Prämien bezahlt, um für eine bestimmte Zeit für die Organisation zur Verfügung zu stehen. Auch die Motivation für später einsetzende Geldzahlungen (z.B. bei Praktikanten) können Anreize für das Aufbringen von Zeit für eine Organisationstätigkeit sein (vgl. Kühl, 2011, S. 38f).

(Autorin: Sabine Neuwirth)



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